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   VGH Bayern, 23.02.1978 - 63 XIII 77   

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https://dejure.org/1978,17327
VGH Bayern, 23.02.1978 - 63 XIII 77 (https://dejure.org/1978,17327)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.1978 - 63 XIII 77 (https://dejure.org/1978,17327)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 1978 - 63 XIII 77 (https://dejure.org/1978,17327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Ausführungsanordnung; Ausführungsanordnung, vorzeitige; Ermessensspielraum; Forderungsüberweisung; Gleichzeitigkeit des Rechtseintritts

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AgrarR 1978, 233
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.11.1959 - I C 118.59

    Berichtigung eines Grundbuches nach dem Erlass einer vorzeitigen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.1978 - 63 XIII 77
    Die Flurbereinigungsbehörde ist bei ihrer Ermessensentscheidung gehalten, durch sorgfältige Prüfung aller Umstände die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen, die sich aus dem vorzeitigen Eintritt der rechtlichen Wirkung der Flurbereinigung ergeben, insbesondere auch, ob im Hinblick auf die anhängigen Rechtsmittelverfahren der formellen Verwirklichung des neuen Rechtszustandes durch die Berichtigung des Grundbuches Hindernisse entgegenstehen (BVerwGE 9, 288).
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.1978 - 63 XIII 77
    Wenn dabei auch die Angriffe der Teilnehmer gegen den Flurbereinigungsplan grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind, so können gleichwohl schwerwiegende Einwendungen gegen den Plan Bedenken gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung oder gegen den Zeitpunkt, in dem sie erlassen worden ist, begründen (BVerwG, Urteil vom 27.2.1958, RdL 1959, 26 und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 13.07.1961 - I C 27.60

    Rechtliche Ausführung eines Umlegungsplanes - Ausführung einer Planänderung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.1978 - 63 XIII 77
    Sie fügt damit den Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes, der mit seiner Bekanntgabe oder Unanfechtbarkeit selbst noch keine rechtliche Wirkungen zeitigt, eine Ergänzung hinzu, nämlich die Festsetzung des Tages, an dem die im Flurbereinigungsplan erstrebte Neuordnung des Bereinigungsgebietes rechtliche (und tatsächliche) Wirksamkeit erlangen soll (BVerwGE 12, 341).
  • BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60

    Bestimmung einer Abfindung in einem Umlegungsverfahren - Erforderlichkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.1978 - 63 XIII 77
    Der in der - vorzeitigen - Ausführungsanordnung zu bestimmende Tag kann nur einheitlich für den gesamten Flurbereinigungsplan bzw. für die gesamten mit Überweisungen befrachteten Flurbereinigungspläne festgelegt werden; das Gesetz verbietet es, einzelne Abfindungen oder Abfindungsbereiche hiervon auszunehmen (BVerwG, Urteil vom 16.1.1962, RdL 1962, 107), etwa solche, in denen die Teilnehmer bereit sind, den nicht gleichzeitigen Eintritt des neuen Rechtszustandes hinzunehmen.
  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 85.54
    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.1978 - 63 XIII 77
    Die rechtlichen Wirkungen gehen im wesentlichen dahin, daß die im Flurbereinigungsplan festgesetzten Abfindungen an die Stelle der alten Grundstücke und der aufgehobenen Berechtigungen mit allen ihren Beziehungen treten; die Einlagegrundstücke gehen rechtlich unter; an ihre Stelle treten kraft Gesetzes die im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen Abfindungsflurstücke (BVerwGE 2, 40).
  • BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Befristete Genehmigung des Erwerbs einer

    Das gilt auch gegenüber dem siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht, weil auch die unter einer Auflage erteilte Genehmigung eine Genehmigung ist (Senat, vom 17. Dezember 1964 - V BLw 10/64, aaO; OLG Stuttgart, AgrarR 1978, 233).
  • OLG Dresden, 26.05.2010 - W XV 998/09

    Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden im Sinne von § 9 Abs. 2

    Volkswirtschaftliche Belange wären durch den Verkauf der verfahrensgegenständlichen Grundstücke folglich nur dann berührt, wenn die GmbH die Grundstücke etwa zur Kiesausbeute (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 1985 - 10 WLw 40/84, RdL 1986, S. 22/3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Januar 1974 - Wb 7/73, AgrarR 1974, S. 206/7) oder als Tauschgrundstücke für den Kiesabbau (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. April 1978 - 10 WLw 20/76, AgrarR 1978, S. 233) benötigte.
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